Jens Müller, zertifizierter Sachverständiger für Maschinensicherheit
5 vor 12: Die neue Maschinenverordnung tritt in Kraft
Am 20. Januar 2027 ist es soweit: Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 löst die bestehende Richtlinie 2006/42/EG ohne Übergangsfrist ab. Wichtig zu wissen: Die MVO ist keine Empfehlung, sondern eine geltende Rechtsvorschrift. Das heißt: Die technischen und rechtlichen Verschärfungen gelten mit Inkrafttreten der Verordnung verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Bei Nichtbeachtung droht Ungemach.
Dass die Umsetzung der Verordnung die Automatisierungsbranche nicht eben in einer konjunkturellen Hochphase trifft, ist Fakt. Kein Wunder also, dass einige Maschinen-, Roboter- und Softwarehersteller sowie Systemintegratoren den zusätzlichen Aufwand beklagen, den die MVO mit sich bringt. Aber: Die MVO sorgt auch für Rechtssicherheit und setzt gleichhohe Standards für alle Maschinenhersteller, die EU-weit anbieten wollen. Das kann eben jenen Unternehmen zum Vorteil gereichen, die bereits in der Vergangenheit auf die Einhaltung hoher Fertigungs- und Sicherheitsstandards Wert legten, während Billiganbieter aus welchen Ländern auch immer jetzt zusätzliche Hürden nehmen müssen.
Die MVO greift Zukunftstechnologien auf
Ein weiterer Aspekt unterstreicht die Sinnhaftigkeit der neuen MVO: Die noch gültige Maschinenrichtlinie trat 2006 in Kraft. Zu einer Zeit also, als Künstliche Intelligenz, Cobots, mobile Roboter und weitere Zukunftstechnologien in Automatisierungsszenarien kaum eine Rolle spielten. Heute, 20 Jahre später, und unter Berücksichtigung der gewaltigen Technologiesprünge der letzten beiden Jahrzehnte war eine Aktualisierung der Maschinenrichtlinie erforderlich.
Mit der Maschinenverordnung hat die Europäische Union ihr Regelwerk an den Stand der Technik angepasst. Dafür wurden im Vergleich zur aktuellen, noch gültigen Maschinenrichtlinie die Inhalte erweitert und in einigen Punkten konkretisiert
Dass aus der Richtlinie eine verbindliche Verordnung mit europaweitem Geltungsbereich wurde, ist im Sinne der Wettbewerbsgleichheit zu begrüßen. Die Maschinenverordnung ist direkt in allen Mitgliedstaaten anwendbar und erfordert keine Umsetzung in nationales Recht. Zudem steht sie über nationalem Recht. Gleichzeitig wurde der Anwendungsbereich der Verordnung erweitert. Er beinhaltet nun auch Software und digitale Komponenten als eigenständige Sicherheitsbauteile ebenso wie wesentlich veränderte Maschinen.
Neue Bereiche: KI, Cybersicherheit, Cobots und Mobilroboter
Dennoch unterscheidet sich die neue Maschinenverordnung in vielen Aspekten kaum von der bestehenden Maschinenrichtlinie. Laut Aussage von Sicherheitsexperte Jens Müller sind bis zu 80 Prozent der Inhalte nahezu identisch. Den großen Unterschied machen die überarbeiteten Sicherheitsanforderungen, die in der alten Richtlinie nicht ausführlich beschrieben waren. Die wichtigsten Änderungen hierzu finden sich in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Cobots und Mobilrobotik.
Für KI-gesteuerte Roboter und Maschinen gelten klar definierte Vorgaben. So sieht die Verordnung vor, sicherheitskritische KI-Systeme Konformitätsbewertungen durch unabhängige Institutionen zu unterziehen. Diese Maßnahme soll die Sicherheit anpassungsfähiger, adaptiver Systeme dauerhaft gewährleisten, also auch dann, wenn sie sich kontinuierlich weiterentwickeln.
Natürlich regelt die MVO auch das brisante Thema Schutz vor Cyberangriffen. Ziel ist es, Maschinen vor unbefugtem Zugriff oder Manipulationen durch Dritte zu schützen. Integrierte Sicherheitsfunktionen dürfen durch Verbindungen mit externen Geräten oder Netzwerken nicht beeinträchtigt werden.
Die MVO zielt auch darauf ab, Sicherheitsrisiken bei der Interaktion von Mensch und Roboter zu minimieren. So gelten schärfere Sicherheitsanforderungen an Cobots, insbesondere dann, wenn diese über KI-Funktionalitäten verfügen. In diesen Fällen kann ebenfalls eine Konformitätsbewertung durch Dritte erforderlich werden.
Letzteres kann auch für die Integration mobiler Robotersysteme zutreffen. Auch dieser Bereich ist in der neuen MVO klar geregelt. Vorzusehen ist unter anderem die Möglichkeit, Mobilroboter aus der Ferne über Remotefunktionen anzuhalten.
Märkte und ihre Regulatorien werden automatica-Topthemen
Natürlich ist die MVO aufgrund der Terminsituation gerade das beherrschende Thema. Aber: Den ganzheitlichen regulatorischen Rahmen für vernetzte Maschinen im Maschinenbau bildet das Digitaltrio aus Maschinenverordnung, Cyber Resilience Act (CRA) und AI Act. Diese drei Regelwerke greifen eng ineinander, indem sie die Aspekte physische Sicherheit, Cybersicherheit und künstliche Intelligenz verbinden und eine ganzheitliche Betrachtung erforderlich machen.
Wie komplex sich das Thema gerade auch im Hinblick auf internationale Regulatorien gestaltet, wird sich im Detail auf der automatica 2027 zeigen. Dazu Anja Schneider, Projektleiterin der Messe: „Die Zukunft der Automatisierung wird nicht nur durch technologische Durchbrüche geprägt, sondern auch durch die richtigen regulatorischen Rahmenbedingungen. Genau deshalb rückt die automatica 2027 das Thema „Märkte und Regulatorien“ in den Fokus.“
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